Selbstauskunft
Hinweise zur Selbstauskunft
- * freiwillige Angaben
- ** Kleintiere sind Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche und andere Kleinvögel, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische in Aquarien bis 200 Liter und ähnliche Tiere.
Gefährliche oder giftige Tiere sind keine Keintiere und bedürfen einer Genehmigung des Vermieters, gleiches gilt für jegliche Tiere in großen Populationen von mehr als 10 Stück. - *** Die Erhebung der mitziehenden Personen erfolgt zum Zwecke der ERstellung der Bescheinigung des Einzuges, zur Vorlage bei der Meldestelle gem. § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz. Diese Angaben können auch bei Mietvertragsabschluss oder beim Einzug angegeben werden. Spätestens dann hat die meldepflichtige Person dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu erteilen, die für die Bestätigung des Einzuges erforderlich sind.